VI-U (Kart) 1/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VI-U (Kart) 1/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VI-U (Kart) 1/05
VI-U (Kart) 1/05Obergericht18.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1018.VI.U.KART1.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Juli 2004 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln, Az.: 7 O 368/03, abge-ändert.
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten für die Nutzung des Flughafens K./B. erhobenen Infrastruktur- und Positionsentgelte für die Klägerin unverbindlich sind.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.695,19 € nebst 8 % Zin-sen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Wert des Berufungsgegenstandes: 27.695,19 €.
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