Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VII-Verg 30/06

VII-Verg 30/06Obergericht18.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 30/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-18

Aktenzeichen: VII-Verg 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1018.VII.VERG30.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26. Mai 2006 (VK-22/2006-L) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten wer-den zu einem Viertel der Antragsgegnerin und zu drei Vierteln der Beigeladenen auferlegt. Der Antragsgegnerin und der Beigelade-nen im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kos-ten sind nicht zu erstatten.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 230.000 Euro

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