VII-Verg 35/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VII-Verg 35/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VII-Verg 35/06
VII-Verg 35/06Obergericht18.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: VII-Verg 35/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1018.VII.VERG35.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31. Juli 2006 (VK 2-65/06) aufgehoben und wird der Antragsgegnerin aufgegeben, im Vergabeverfahren „Wartung von gefahrenmelde-, informations- und sicherheitstechnischen Anlagen“ (Vergabe-Nr. 0206/P01-Sitec) die Angebotswertung unter Einschluss des Angebots der Antragstelle-rin zu wiederholen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer werden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1 als Gesamtschuldnern auferlegt. Die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1 je zur Hälfte zu tragen.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragstellerin im Verfahren der Vergabekammer notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens über den Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB werden einschließlich der der Antragstellerin in diesen Verfahren entstandenen außergericht-lichen Kosten je zur Hälfte der Antragsgegnerin und der Beigelade-nen zu 1 auferlegt.
Im Übrigen sind den Verfahrensbeteiligten Aufwendungen und au-ßergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 65.000 Euro
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