VII-Verg 37/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VII-Verg 37/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-18, VII-Verg 37/06
VII-Verg 37/06Obergericht18.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 37/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: VII-Verg 37/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1018.VII.VERG37.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 2. August 2006, VK 3-75/06, wird zurückgewiesen.
Dem Antragsteller werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB einschließlich der der Antragsgegnerin in diesen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf bis 25.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.