Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-19, VII-Verg 39/06

VII-Verg 39/06Obergericht19.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 39/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-19

Aktenzeichen: VII-Verg 39/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1019.VII.VERG39.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. August 2006, VK1-67/06, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens – einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB – und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 160.000 € festgesetzt.

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