VII-Verg 39/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-19, VII-Verg 39/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-19, VII-Verg 39/06
VII-Verg 39/06Obergericht19.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 39/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: VII-Verg 39/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1019.VII.VERG39.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. August 2006, VK1-67/06, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens – einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB – und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 160.000 € festgesetzt.
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