Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-23, I-1 U 42/06

I-1 U 42/06Obergericht23.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 42/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-23

Aktenzeichen: I-1 U 42/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1023.I1U42.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.01.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.930,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz aus 24.697,60 € seit dem 06.05.2004 und aus weiteren 8.232,54 € seit dem 14.07.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 53 % und die Beklagte zu 47 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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