VI-Kart 14/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-25, VI-Kart 14/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-25, VI-Kart 14/06 (V)
VI-Kart 14/06 (V)Obergericht25.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 14/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-25
Aktenzeichen: VI-Kart 14/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1025.VI.KART14.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 9. August 2006 – B 1 – 116/04 - wird angeordnet, soweit die Antragstellerin verpflichtet worden ist, spätestens 3 Monate nach Zustellung des Beschlusses als Gesell-schafterin aus der Beteiligten zu 1 auszuscheiden.
II.
Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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