Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-26, I-6 U 248/05

I-6 U 248/05Obergericht26.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 248/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: I-6 U 248/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1026.I6U248.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. September 2005 verkündete Ur-teil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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