I-23 U 30/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-31, I-23 U 30/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-10-31, I-23 U 30/06
I-23 U 30/06Obergericht31.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: I-23 U 30/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1031.I23U30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.1.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve teilweise geändert und wie folgt ge-fasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollsteckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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