VI-3 Kart 284/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-02, VI-3 Kart 284/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-02, VI-3 Kart 284/06 (V)
VI-3 Kart 284/06 (V)Obergericht02.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 284/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: VI-3 Kart 284/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1102.VI3KART284.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 5.000 EURO.
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