Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-02, VI-3 Kart 285/06 (V)

VI-3 Kart 285/06 (V)Obergericht02.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 285/06 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: VI-3 Kart 285/06 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1102.VI3KART285.06V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Streitwert beträgt 5.000 EURO.

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