Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-08, II-8 UF 117/06

II-8 UF 117/06Obergericht08.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 117/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-08

Aktenzeichen: II-8 UF 117/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1108.II8UF117.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 4. April 2006 hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts teilweise abgeän-dert und insoweit unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung bis zum 31. Dezember 2007 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 687 EUR monatlich und ab dem 1. Januar 2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 238 EUR monatlich zu zahlen.

Der weitergehende Unterhaltsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in 1. Instanz bleiben gegeneinander aufgehoben; die Kosten des Verfahrens 2. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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