Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-14, I-24 U 266/03

I-24 U 266/03Obergericht14.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 266/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-14

Aktenzeichen: I-24 U 266/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1114.I24U266.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Das am 21. März 2006 verkündete Versäumnisurteil des Senats bleibt auf-recht erhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Berufungsbeklagte leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

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