I-24 U 266/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-14, I-24 U 266/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-14, I-24 U 266/03
I-24 U 266/03Obergericht14.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 266/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-14
Aktenzeichen: I-24 U 266/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1114.I24U266.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Das am 21. März 2006 verkündete Versäumnisurteil des Senats bleibt auf-recht erhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Berufungsbeklagte leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.