VI-U (Kart) 42/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-15, VI-U (Kart) 42/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-15, VI-U (Kart) 42/02
VI-U (Kart) 42/02Obergericht15.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 42/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 42/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1115.VI.U.KART42.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. August 2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird auch insoweit, wie über sie nicht bereits durch Senatsurteil vom 18. Februar 2004 rechtskräftig entschieden worden ist, zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und der Revisionsinstanz.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
IV. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden für die Zeit bis zum 18. Februar 2004 auf 1.154.440,99 € und für die Zeit danach auf 995.611,63 € festgesetzt.
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