I-6 U 283/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-23, I-6 U 283/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-23, I-6 U 283/05
I-6 U 283/05Obergericht23.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 283/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-23
Aktenzeichen: I-6 U 283/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1123.I6U283.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 28. Oktober 2005 ver-kündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzel-richter – abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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