Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-24, I-16 U 218/05

I-16 U 218/05Obergericht24.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 218/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-24

Aktenzeichen: I-16 U 218/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1124.I16U218.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. November 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

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