Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-28, I-20 U 73/06

I-20 U 73/06Obergericht28.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 73/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-28

Aktenzeichen: I-20 U 73/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1128.I20U73.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15. März 2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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