I-3 Wx 197/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-28, I-3 Wx 197/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-28, I-3 Wx 197/06
I-3 Wx 197/06Obergericht28.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 197/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-28
Aktenzeichen: I-3 Wx 197/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1128.I3WX197.06.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 werden die Beschlüsse der 10. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 21. August 2006 und des Amtsgerichts Mettmann vom 9. September 2004 teilweise geändert.
Es wird festgestellt, dass die Zustimmung der Beteiligten zu 2 a – k zu dem vom Beteiligten zu 1 beabsichtigten Einbau der Klimaanlage gem. Angebot 2003-1410/861 der Firma B. vom 13. August 2003 nicht erforderlich ist.
Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Feststellungsantrag gegenüber dem Beteiligten zu 2 l als unzulässig verworfen wird.
Die Gerichtskosten aller Instanzen tragen der Beteiligte zu 1 zu 1/12 und die Beteiligten zu 2 a – k zu je 1/12.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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