I-18 U 124/99•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-13, I-18 U 124/99
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-13, I-18 U 124/99
I-18 U 124/99Obergericht13.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 124/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-13
Aktenzeichen: I-18 U 124/99
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1213.I18U124.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 6. Mai 1999 verkündete Urteil des Einzel-richters der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.729,43 € nebst
5 % Zinsen aus 5.101,24 € seit dem 2.11.1997, aus 2.679,17 € seit dem 26.11.1997 und aus 11.949,03 € seit dem 27.11.1997 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des ersten Berufungs-verfahrens tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.
Die Kosten des zweiten Berufungs- und des Revisionsverfahrens wer-den der Klägerin zu 51 % und der Beklagten zu 49 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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