I-23 U 235/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-13, I-23 U 235/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-13, I-23 U 235/04
I-23 U 235/04Obergericht13.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 235/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-13
Aktenzeichen: I-23 U 235/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1213.I23U235.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. November 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückge-wiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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