Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-13, VI-U (Kart) 36/05

VI-U (Kart) 36/05Obergericht13.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 36/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-13

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 36/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1213.VI.U.KART36.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O (Kart) 200/04 – wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 401.000 € festgesetzt.

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