I-6 U 241/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-14, I-6 U 241/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-14, I-6 U 241/05
I-6 U 241/05Obergericht14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 241/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-14
Aktenzeichen: I-6 U 241/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1214.I6U241.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Streithelferinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten zu jeweils ½, die weiteren Hälften trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des für die jeweilige Vollstreckungs-gläubigerin aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Geldbetrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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