Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-2 U 41/03

I-2 U 41/03Obergericht21.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 41/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: I-2 U 41/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U41.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. März 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,-- Euro abwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 20.000,-- Euro festgesetzt.

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