Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-2 U 90/05

I-2 U 90/05Obergericht21.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 90/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: I-2 U 90/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U90.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 2005

verkündete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges

zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

150.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 150.000,00

festgesetzt.

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