Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-28, I-4 U 39/06

I-4 U 39/06Obergericht28.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 39/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-28

Aktenzeichen: I-4 U 39/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1228.I4U39.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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