Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-18, I-24 W 97/06

I-24 W 97/06Obergericht18.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 97/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: I-24 W 97/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0118.I24W97.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Die sofortigen Beschwerden der Beklagten und des Beschwerdeführers zu 2) ge-gen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 06. November 2006 werden als unzulässig verworfen.

  2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Auslagen der Klägerin werden der Beklagten und dem Beschwerdeführer zu 2) je zur Hälfte auferlegt; im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.

  3. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 65.000 EUR (1/4 des Hauptsachewerts in Hö-he von 256.788,42 EUR) festgesetzt.

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