I-2 U 115/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-18, I-2 U 115/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-18, I-2 U 115/05
I-2 U 115/05Obergericht18.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 115/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-18
Aktenzeichen: I-2 U 115/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0118.I2U115.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. August 2005
verkündete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düs-
seldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges
zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 30.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 250.000,00
festgesetzt.
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