Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-18, I-2 U 115/05

I-2 U 115/05Obergericht18.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 115/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: I-2 U 115/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0118.I2U115.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. August 2005

verkündete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düs-

seldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges

zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 30.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 250.000,00

festgesetzt.

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