Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-23, I-20 U 79/06

I-20 U 79/06Obergericht23.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 79/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-23

Aktenzeichen: I-20 U 79/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0123.I20U79.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. April 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 34 O 179/05 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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