I-20 U 79/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-23, I-20 U 79/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-23, I-20 U 79/06
I-20 U 79/06Obergericht23.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 79/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-23
Aktenzeichen: I-20 U 79/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0123.I20U79.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. April 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 34 O 179/05 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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