Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-25, 8 U 102/06

8 U 102/06Obergericht25.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 102/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-25

Aktenzeichen: 8 U 102/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0125.8U102.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Juni 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird, soweit sie nicht zurückgenommen ist, zurückgewiesen.

Soweit der Kläger die Berufung gegenüber der Beklagten zu 1) zurückgenommen hat, wird er des Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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