VI-U (Kart) 3/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-07, VI-U (Kart) 3/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-07, VI-U (Kart) 3/06
VI-U (Kart) 3/06Obergericht07.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-07
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0207.VI.U.KART3.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten gegen das am 15. De-zember 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg – 21 O 119/04 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin und Wider-beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin und Widerbeklagte kann die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagte und Widerklägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Wert des Berufungsverfahrens: 608.354,68 €.
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