Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-08, I-2 U 54/05

I-2 U 54/05Obergericht08.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 54/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: I-2 U 54/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0208.I2U54.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. März 2xxx verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 100.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.

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