I-9 U 112/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-12, I-9 U 112/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-12, I-9 U 112/06
I-9 U 112/06Obergericht12.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 112/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-12
Aktenzeichen: I-9 U 112/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0212.I9U112.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagten wird hinsichtlich der versäumten Frist zur Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006 (1 O 348/04) Wie-dereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weiterge-henden Rechtsmittels und des Rechtsmittels des Klägers das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006 (1 O 348/04) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 96 %, die Beklagte zu 4 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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