I-21 U 109/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-13, I-21 U 109/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-13, I-21 U 109/06
I-21 U 109/06Obergericht13.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 109/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: I-21 U 109/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0213.I21U109.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivil-kammer des Landgerichts Duisburg vom 10. März 2006 teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen
Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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