I-21 U 117/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-13, I-21 U 117/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-13, I-21 U 117/06
I-21 U 117/06Obergericht13.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 117/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: I-21 U 117/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0213.I21U117.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.03.2006 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az. 19 O 300/05) wird zurückge-wiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils vollstreckbaren Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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