Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-22, I-8 U 127/05

I-8 U 127/05Obergericht22.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 127/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: I-8 U 127/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0222.I8U127.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. September 2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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