Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-22, I-8 U 20/06

I-8 U 20/06Obergericht22.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 20/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: I-8 U 20/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0222.I8U20.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Januar 2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird – insgesamt – abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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