VI-U (Kart) 11/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 11/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 11/06
VI-U (Kart) 11/06Obergericht28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0228.VI.U.KART11.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. März 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 229/05 - wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert des Berufungsverfahrens: 8.496,15 €.
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