III-1 Ws 12/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-05, III-1 Ws 12/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-05, III-1 Ws 12/07
III-1 Ws 12/07Obergericht05.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 12/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-05
Aktenzeichen: III-1 Ws 12/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0305.III1WS12.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Düsseldorf gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landge-richts Düsseldorf vom 9. November 2006 wird als unbegründet verworfen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die im Be-schwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der früheren Ange-klagten.
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