I-5 U 125/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-08, I-5 U 125/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-08, I-5 U 125/03
I-5 U 125/03Obergericht08.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 125/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-08
Aktenzeichen: I-5 U 125/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0308.I5U125.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.07.2003 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
- Az: 3 O 191/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin sowie des Rechtsmittels der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 65.689,65 € (= 128.477,79 DM) nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 61.116,86 € (= 119.534,19 DM) seit dem 08.05.2002,
aus 1.405,64 € (= 2.749,19 DM) seit dem 21.12.2001,
aus 1.779,30 € (= 3.480 DM) seit dem 11.01.2002 und
aus weiteren 1.387,85 € (= 2.714,40 DM) seit dem 19.01.2002
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 13% und der Beklagten zu 87%, die Kosten des Berufungsverfahrens der Klägerin zu 94% und der Beklagten zu 6% auferlegt. Die Kosten der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin abwenden, so-fern sie Sicherheit in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe des vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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