I-8 U 69/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-08, I-8 U 69/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-08, I-8 U 69/05
I-8 U 69/05Obergericht08.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 69/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-08
Aktenzeichen: I-8 U 69/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0308.I8U69.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. April 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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