I-18 U 135/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-14, I-18 U 135/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-14, I-18 U 135/06
I-18 U 135/06Obergericht14.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 135/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: I-18 U 135/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0314.I18U135.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufungen beider Parteien gegen das am 31.05.2006 verkündete Urteil der 2b-Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (2b O 285/02) werden zu-rückgewiesen.
Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte 40 % und die Kläge-rin 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Schuldnerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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