I-18 U 138/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-14, I-18 U 138/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-14, I-18 U 138/06
I-18 U 138/06Obergericht14.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 138/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: I-18 U 138/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0314.I18U138.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf (39 O 147/05) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.106,30 € nebst 5 % Zinsen seit dem 22.06.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin 77 % und die Beklagte 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Schuldnerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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