III-3 Ws 20/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-19, III-3 Ws 20/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-19, III-3 Ws 20/07
III-3 Ws 20/07Obergericht19.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 20/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-19
Aktenzeichen: III-3 Ws 20/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0319.III3WS20.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Tenor
- Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben
a) in der Hauptsache, soweit mit ihm zugunsten der Commerz
Leasing Mobilien GmbH gemäß § 111h StPO Rangänderungen zugelassen worden sind;
b) im Ausspruch über die Kosten und die notwendigen Auslagen.
-
Die Kosten der sofortigen Beschwerde und die insoweit entstande-nen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers fallen der Staatskasse zur Last.
-
Die Kosten der sofortigen Beschwerde der CommerzLeasing
Mobilien GmbH gegen den Beschluss der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal vom 3. August 2006 trägt die damalige Beschwerdeführerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.