Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-22, 8 U 30/06

8 U 30/06Obergericht22.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-22

Aktenzeichen: 8 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0322.8U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.01.2006 verkündete Ur-teil der 5. Zivilkammer – Einzelrichters – des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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