I-23 U 133/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-23, I-23 U 133/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-23, I-23 U 133/06
I-23 U 133/06Obergericht23.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 133/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-23
Aktenzeichen: I-23 U 133/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0323.I23U133.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.6.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.590,49 € nebst Zinsen in Höhe von 8,5 % seit dem 6.12.2000 zu tragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie aus dem Urteil voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungs-gläubiger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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