Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-29, I-2 U 40/03

I-2 U 40/03Obergericht29.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 40/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-29

Aktenzeichen: I-2 U 40/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0329.I2U40.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2003

verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts wird

zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges

zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 120.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.556.459,41 €

(= 5.000.000,00 DM) festgesetzt.

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