Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-04, I-15 U 8/05

I-15 U 8/05Obergericht04.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 8/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-04

Aktenzeichen: I-15 U 8/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0404.I15U8.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Dezember 2004 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.

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