VII-Verg 55/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-16, VII-Verg 55/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-16, VII-Verg 55/06
VII-Verg 55/06Obergericht16.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-16
Aktenzeichen: VII-Verg 55/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0416.VII.VERG55.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. November 2006 (VK 3-126/06) aufgehoben, soweit er die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Antrags-gegnerin im Verfahren der Vergabekammer betrifft.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die An-tragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwen-dig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.