Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-16, VII-Verg 55/06

VII-Verg 55/06Obergericht16.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-16

Aktenzeichen: VII-Verg 55/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0416.VII.VERG55.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. November 2006 (VK 3-126/06) aufgehoben, soweit er die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Antrags-gegnerin im Verfahren der Vergabekammer betrifft.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die An-tragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwen-dig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

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