I-3 Wx 127/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-20, I-3 Wx 127/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-20, I-3 Wx 127/06
I-3 Wx 127/06Obergericht20.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 127/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-20
Aktenzeichen: I-3 Wx 127/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0420.I3WX127.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Betei-ligte zu 1. zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Geschäftswert gemäß § 48 Abs. 3 WEG: bis 38.000 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.