I-18 U 129/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-25, I-18 U 129/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-25, I-18 U 129/02
I-18 U 129/02Obergericht25.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 129/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-25
Aktenzeichen: I-18 U 129/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0425.I18U129.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.04.2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 187/01) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.298,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.02.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits sämtlicher Instanzen tragen die Parteien je zu Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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